Spurensuche …
Von Gregor Wensing
Da liegt sie: eine Pistole 08 in nicht mehr so richtig schönem Erhaltungszustand. Eigentlich würde man als Sammler eher an ihr vorbeigehen. Aber sie vermag dem Kundigen ihre Lebensgeschichte zu erzählen.
Im Jahre 1916 war der Erste Weltkrieg bereits zur Hälfte vorüber (bzw. lag die zweite Hälfte noch vor der kämpfenden Truppe, wie immer man das sehen mag), als die vorliegende Pistole – ausweislich der niedrigeren Jahreszahl auf der Hülse – gefertigt wurde.
Auf der rechten Seite des Gabelgehäuses finden sich mündungswärts vier Stempel, welche wir zunächst betrachten sollten: Drei davon sind Inspektionszeichen, die zu bestimmten Phasen der Fertigung (und Prüfung) eingeschlagen wurden. Es handelt sich dabei um Buchstaben in gotischer Schrift jeweils unter einer Krone. Mündungswärts findet man ganz außen den endgültigen militärischen Abnahmestempel, wie man ihn typischerweise auf Pistolen aus der Fertigung der Königlichen Preußischen Gewehrfabrik in Erfurt findet, welche alle Qualitätskontrollen genommen hatten.
Aber halt! Aus der Fertigung in ERFURT? Auf dem Schloss prangt doch ganz unübersehbar das Emblem der Deutschen Waffen- und Munitionsfabrik (DWM) in Berlin, des anderen Herstellers der Pistole 08 im Ersten Weltkrieg!!! Zudem sind alle Teile des Schlosses entsprechend der geltenden Vorschrift mit den entsprechenden Schlagstempeln an den richtigen Stellen mit den Endziffern „45“ der Seriennummer versehen worden.
Man muss somit annehmen, dass die vorliegende Pistole ursprünglich zwar aus der Fertigung der Gewehrfabrik Erfurt stammt, dass sie aber zu einem noch nicht näher zu bestimmenden Zeitpunkt, der aber nach ihrer Herstellung lag, ein Schloss aus der DWM-Produktion erhielt. Dieses Schloss muss als nicht-nummeriertes Ersatzteil vorgelegen haben, dessen Nummerierung erst nach dem Einpassen in die vorliegende Pistole angebracht wurde. Dies geschah im Einklang mit einer ab 1910 gültigen Vorschrift, was für eine Umänderung in einer Einrichtung spricht, die sich an offiziellen Vorschriften orientierte.
Eine andere (aber sicherlich weniger wahrscheinliche) Erklärung wäre, dass rein zufällig beim Ersatz des Erfurt-Schlosses ein solches von der Firma DWM mit den Ziffern „45“ greifbar war und daher in die Pistole eingebaut wurde. Die Pistole ist arg gebraucht; da die Spuren rauen Umgangs an allen Teilen in etwa gleich stark ausgeprägt sind, darf man annehmen, dass der Austausch des Schlosses schon vor recht langer Zeit erfolgte und die Teile zusammen alterten. Aber: Wann geschah dieser Austausch? Die Klärung dieser Frage ergibt sich aus der Frage nach dem Grund für diesen Austausch.
Fangen wir also noch einmal von vorn und mit einer Bestandsaufnahme an:
Gefertigt wurde diese Pistole im Jahre 1916 von der Gewehrfabrik Erfurt – und zwar als sogenannte Lange Pistole 08. Dies erkennt man an der kleinen Ausnehmung oben vorn auf der Hülse, mit der man Platz schaffte für das Schiebevisier des Artilleriemodelles (erst ab 1917 wurden in Erfurt aus logistischen Gründen alle P08 mit dieser Ausfräsung ausgeliefert, egal, ob es sich um eine „lange“ oder eine „normale“ Pistole handelte, aber 1916 findet man diese Ausfräsung nur an Gabelgehäusen, die einmal zu einer Langen Pistole 08 gehören sollten).
Sie kam dann wohl in den Truppengebrauch, wobei heute nicht mehr zu sagen ist, bei welchem Verband resp. welcher Einheit sie eingesetzt war. Die Buchstaben-Zeichenfolge auf der Griffstückvorderseite entspricht keiner Markierung, wie man sie von Militär- und Polizeipistolen aus der Zeit bis zum Zweiten Weltkrieg kennt.
Nach Beendigung des Ersten Weltkrieges kam die Pistole mit der Seriennummer 6745 offensichtlich nicht in private Hände (wie viele andere Exemplare), sondern wurde zur Ausrüstung der am 1. April 1920 aufgestellten Reichswehr entsprechend den Bestimmungen des am 28. Juni 1919 unterzeichneten und am 10. Januar 1920 in Kraft getretenen Versailler Vertrages verwandt. Diese Reichswehr bestand aus dem Reichsheer (100 000 Mann) und der Reichsmarine (15 000 Mann), eine Reichsluftwaffe war untersagt. Die Freiwilligen der sieben Infanterie- bzw. drei Kavalleriedivisionen des Reichsheeres waren – wie die der Reichsmarine – Berufssoldaten mit 12-jähriger (Unteroffiziere und Mannschaften) bzw. 25-jähriger (Offiziere) Dienstzeit.
Es dürfte heutzutage weitgehend unbekannt sein, dass es vor der Reichswehr noch eine freiwillige Volkswehr gegeben hat, welche aufgrund des Reichsgesetzes vom 12. Dezember 1918 „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ gebildet und deren Angehörige später in die Reichswehr übernommen wurden. Dass es zusätzlich in vielen Orten zu dieser Zeit noch eine Einwohner- bzw. Bürgerwehr gegeben hat, welche weder Teil des Heeres noch Hilfskräfte der Staatsanwaltschaften waren, belegt, wie unruhig und letztlich auch ungeordnet die späten 1910er und frühen 1920er Jahre dieses Jahrhunderts waren.
Die Waffen der Reichswehr erkennt man daran, dass sie eine zweite Jahreszahl tragen, wobei die meisten Waffen – nicht allein Pistolen 08, sondern auch Gewehre 98, Karabiner 98a, etc. – die Jahreszahl „1920“ zeigen, einige wenige sind aber auch mit „1921“ bekannt. Dies hat seine spezielle Bewandtnis:
Der Reichstag hatte ein Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung erlassen (nachdem ähnlich lautende Verordnungen vom 14. Dezember 1918 bzw. 13. Januar 1919 wohl nicht den erwünschten Erfolg hatten), welches am 7. August 1920 verkündet wurde. Dieses Gesetz verlangte die Ablieferung aller „Kriegswaffen“ – d. h., was man seinerzeit unter diesem Begriff verstand. Zu diesen Kriegswaffen zählte man seinerzeit nämlich nicht allein Maschinengewehre und -pistolen, sondern auch die Pistole 08 sowie – nachzulesen in den Ausführungsbestimmungen vom 22. August 1920 – die alten Reichsrevolver M/79 und M/83.
Das Reichswehrministerium, welches schon vor Inkrafttreten von diesem Gesetz erfahren hatte, befahl daraufhin am 1. August 1920 sowie erneut am 28. August 1920, alle im Besitz der Reichswehr befindlichen Handwaffen und deren Zubehör mit dem Besitzstempel „1920“ zu versehen. Eine gleichzeitig veröffentlichte Stempelvorschrift regelte, an welcher Stelle einer Waffe bzw. deren Zubehör die Zahl „1920“ zu stehen hatte. Dies geschah aus gutem Grund, denn es gab zunächst Prämien für abgegebene und in Reichseigentum überführte Waffen. Ein Teil von diesen musste gemäß den alliierten Bestimmungen vernichtet werden. Wenn man aus diesem Kontingent nun Waffen abzweigte, konnte man diese ein weiteres Mal abgeben und die Prämie kassieren. Eine Waffe mit diesem Doppeldatum muss also zuvor bei der Reichswehr gestohlen worden sein.
Am 18. August 1929 gab der deutsche General Nollet bekannt, was die Interalliierte Militär-Kommission beschlossen habe: „Die Länge des Rohres der Selbstlade-(automatischen)Pistolen darf 10 cm nicht überschreiten“. In dieselbe Kerbe hieb auch der Deutsche Reichstag, als er am 27. Juli 1927 das Gesetz über Kriegsgerät beschloss und in diesem festlegte, dass als solches anzusehen sind: „6. Pistolen und Revolver, automatisch oder mit Selbstladevorrichtung, mit einer Lauflänge über 9,8 cm oder mit einem Kaliber über 8 mm.“ Zu dieser Zeit muss also der lange Lauf unserer Pistole durch einen kürzeren ersetzt worden sein. Zahlreiche Pistolen 08 sind bekannt, die vormals als Lange Pistole 08 konzipiert waren und in den 1920er Jahren einen 100-mm-Lauf erhielten.
Es sind aber wohl nicht allein die Langen Pistolen 08 der Reichswehr geändert worden, denn eine Verfügung des RP Düsseldorf vom 25. Juli 1929 belegt, dass verschiedene Beamte der Landjägerei mit der langläufigen Version der Pistole 08 ausgerüstet waren, welche zur Umarbeitung an die Polizeischule für Technik und Verkehr in Berlin gesandt werden mussten. Im Austausch erhielten diese Beamten dann Pistolen 08 mit kurzen Läufen.
Als Hinweis hierfür kann aber nicht der aktuelle Lauf gelten – über den werden wir unten nochmals sprechen –, sondern die Tatsache, dass das besagte DWM-Schloss eingebaut worden ist: Die Lange Pistole 08 besitzt ein Schiebevisier, welches auf der Laufwurzel sitzt. Folglich ist eine Kimme auf dem Hintergelenk überflüssig. Wird nun aus irgendwelchen Gründen der 200-mm-Lauf entfernt, so fällt zwangsläufig auch das auf ihm befestigte Visier dieser Maßnahme zum Opfer.
Eine umgeänderte Pistole bedarf daher zumindest eines neuen Hintergelenkes (nämlich das einer „normalen“ Pistole 08), um ihr so eine Kimme zu verschaffen – und da liegt es doch nahe, gleich die ganze Schlosseinheit Kammer-Vordergelenk-Hintergelenk auszuwechseln. Dass hierzu ein von DWM gefertigtes Schloss genommen wurde, muss als Zufall gewertet werden.
Was spricht für die These (denn belegbar ist dies nicht), dass die hier beschriebene Pistole zunächst bei der Reichswehr war und dort bereits etwa um 1920 umgebaut wurde und nicht bei der oben erwähnten Polizeischule für Technik und Verkehr?
Letztlich dreierlei:
1. Der Abnutzungsgrad aller Teile ist (wie schon erwähnt) gleich hoch, was letztendlich bedeutet, dass sie wohl schon um 1920 und nicht erst nach 1929 zusammengefügt wurden.
2. Das Doppeldatum 1916-1920 deutet auf die Reichswehr hin.
3. Die Zahl 45, die man auf Kammer, Auszieher, Vorder- und Hintergelenk findet, entspricht der militärischen Stempelvorschrift von 1910, welche – modifiziert – bis 1918 galt, aber wohl in Ermangelung einer eigenen Vorschrift bis in die Reichswehrzeit hinein ihre Anwendung fand.
Summa summarum kann festgehalten werden, dass die vorliegende Pistole nach ihrer Vereinnahmung bei der Reichswehr die Jahreszahl „1920“ erhielt sowie aufgrund der alliierten Bestimmungen einen kürzeren Lauf und gleichzeitig das nunmehr nötige neue Schloss bekam.
Nun muss man allerdings wissen, dass die kasernierte Landespolizei Preußens zwar dem Innenministerium unterstand, dass aber die Inspektion der Landespolizei im Reichswehrministerium saß und so ein enger Kontakt zwischen diesen beiden Behörden bestand. Auch die 1820 aufgestellte Gendarmerie – die erste einheitlich uniformierte und ausgerüstete Polizeitruppe Deutschlands – unterstand auftrags- und weisungsgemäß dem Innenministerium, doch Ausrüstung und Organisation wurden vom Kriegsministerium vorgenommen. Diese Gendarmerie wurde in den 1920er Jahren in Landjägerei umbenannt und in den 1930er Jahren in Militäreinheiten umgewandelt (Feldgendarmerie). Zudem haben auch kleinere örtliche Polizeibehörden Waffen aus Reichswehrbeständen überlassen bekommen, denn von der alten Armee war genug übrig geblieben. Es kann also als ziemlich sicher gelten, dass alle Waffen – in diesem Fall die Pistolen 08 – mit dem Doppeldatum tatsächlich zuerst bei der Reichswehr erfasst worden sind, bevor sie an irgendwelche Polizeieinheiten weitergeleitet wurden.
Mit Pistolen 08 hatte es in den Jahren zuvor einige Unglücksfälle gegeben: Sie kann bekanntlich auch noch nach Teilzerlegung abgefeuert werden. Es wurde daher nach Möglichkeiten gesucht, die in großen Stückzahlen hergestellte und daher reichlich verfügbare Waffe sicherer zu machen. Am 30. August 1933 ordnete das Preußische Ministerium des Innern per Erlass an, dass an den Pistolen 08 der Polizei zwei zusätzliche Sicherungen anzubringen seien. Es handelte sich dabei einmal um die ab dem 1.Oktober 1932 per Gebrauchsmuster geschützte Magazinsicherung der Firma Carl Walther in Zella-Mehlis sowie um die viel bekanntere Abzugsstangensicherung des Berliners Ludwig Schiwy, für welche dieser am 19. Juli 1929 ein Patent erhalten hatte.
Wohlgemerkt: Dieser Erlass galt ausschließlich für die preußische Polizei und nicht für die Reichswehr!
Demzufolge sind im Jahr 1933 die Arbeiten an Pistolen 08 der Polizei begonnen worden, um die nun geforderten Zusatzsicherungen anzubringen, die an der vorliegenden Waffe vorhanden (Schiwy) bzw. deren Spuren noch sichtbar (Walther) sind, d. h. spätestens ab 1933 muss diese Pistole im Bestand der preußischen Polizei gewesen sein.
Es ist heute nicht mehr bekannt, zu welchem Zeitpunkt die Altbestände an Pistolen 08 umgerüstet waren. Die Walther-Magazinsicherung entpuppte sich bald als ebenso unpraktisch wie unnötig, so dass ihr Einbau nicht lange betrieben wurde. Zudem wurde um 1937 bei den meisten Pistolen diese Sicherung wieder entfernt – so auch bei der vorliegenden Waffe – bzw. manchmal auch nur stillgelegt. Im Fall der Stilllegung beließ man den Sicherungskörper und entfernte lediglich die mit dem Magazin und dem Abzug korrespondierenden Nasen. Dass bei der vorliegenden Pistole (wie auch an bekannten Vergleichsstücken) der Schlitz im Rahmen für diese Zusatzsicherung nahezu unsichtbar verschlossen ist, zeugt von der hohen handwerklichen Fertigkeit derjenigen, welche diesen Rückumbau in einer der Werkstätten der Polizei vorgenommen haben. Die vorliegende Waffe kann damit als typische Pistole 08 der Polizei der Weimarer Republik und später des Dritten Reiches gelten, denn 1937 waren die Nazis an der Macht.
Ihr weiterer Lebensweg lässt sich zunächst nicht weiter belegen, aber man darf annehmen, dass sie auch bei der Polizei des Dritten Reiches Dienst tat (doch ist die Verwendung bei der Wehrmacht, in welche ja auch Kontingente der Landpolizei aufgegangen waren, ebenso wenig ausgeschlossen wie ein „Verlorengehen“ mit nachfolgender Inbesitznahme durch einen Privatmann – wobei diese Annahme spekulativ ist).
Nach dem Zweiten Weltkrieg jedenfalls landete die vorliegende Pistole bei der Volkspolizei der DDR. Und hier muss sie ihren jetzt noch vorhandenen Lauf – somit mindestens den dritten – erhalten haben, denn dieser weist das Nitro-Beschusszeichen auf, welches in Suhl ab 1950 bis zum Inkrafttreten des Beschussgesetzes vom 14. Juni 1974 verwandt wurde. Dieses Zeichen ähnelt dem alten, welches zwischen 1912 und 1940 beim Nitrobeschuss Gültigkeit hatte, doch ist die Krone ein wenig anders geformt. Dem Lauf fehlt die bis 1942 immer ange-brachte genaue Kaliberbezeichnung sowie die Seriennummer. Linksseitig auf dem Griffstück und dem Gabelgehäuse stehen die Zeichen für den Endbeschuss sowie die Untersuchung nach dem Endbeschuss – beide so, wie sie im Beschussamt Suhl zwischen 1950 und 1974 üblich waren. Zusätzlich wurde auf dem Gabelgehäuse ein Abnahmestempel der „Volkspolizei der DDR“ eingeschlagen.
Das Zeichen „S I“ und der Strahlenkranz auf der vorderen Griffseite weisen auf eine Verwendung bei der Volkspolizei der DDR hin: Eine Anweisung des Polizeipräsidenten in Berlin vom 22. Mai 1946 über die Beschaffung, Verwaltung, Aufbewahrung und Instandsetzung von Schußwaffen und Munition bei den Polizeidienststellen besagt:
6.) Sämtliche gelieferte Schußwaffen erhalten ausnahmslos besondere Kennzeichen, und zwar sind die Waffen zu stempeln:
Allgemein mit einem Polizeistern (4 mm),
ferner unterschiedlich
A = Amerikanischer Sektor
B = Britischer Sektor
F = Französischer Sektor
S = Sowjetischer Sektor
und mit einer römischen Ziffer I – XX = Ausgabeverwaltungsbezirk, sowie mit der Fabriknummer der Waffe.
Somit wurde diese P 08 bei der Volkspolizei des sowjetischen Sektors von Berlin eingesetzt. Die „I“ steht dabei höchstwahrscheinlich für den Stadtbezirk Mitte.
Alte Armee – Reichswehr – Polizei der Weimarer Republik – (Polizei des Dritten Reiches?) –Volkspolizei: Diese Pistole hat wahrlich einen weiten Weg zurückgelegt, bis sie (Schalck-Golodkowski sei gedankt!) ihre letzte Ruhe in einer deutschen Privatsammlung fand – so unsere Gesetzgeber nichts anderes planen ...
Gregor Wensing